Zeichen & Wege

Wer mit dem Fahrrad oder E-Scooter unterwegs ist, sollte wissen, 
welche Verkehrszeichen gelten und was sie bedeuten! Hier sind die wichtigsten erklärt.




Radfahrstreifen


Radfahrstreifen und Mehrzweckstreifen markieren einen Bereich auf der Fahrbahn für den Radverkehr. Der Radfahrstreifen ist durch eine durchgezogene Linie abgegrenzt und nur für Fahrräder gedacht. Der Mehrzweckstreifen hat eine unterbrochene Linie und darf in bestimmten Situationen auch von anderen Fahrzeugen mitbenutzt werden. Dabei müssen Autofahrende besonders auf Radfahrende achten.





Bikebox


Die Bikebox ist die markierte Fläche vor der Haltelinie an Ampeln. Sie ermöglicht Radfahrenden, bei Rot vor den Autos zu warten und sicher anzufahren, wenn die Ampel auf Grün schaltet.





Radüberfahrten


Radüberfahrten sind durch weiße Blockmarkierungen gekennzeichnet. Hier haben Radfahrende Vorrang, so wie Fußgängerinnen am Zebrastreifen.




Runde Schilder


Runde Schilder zeigen Radwege, die man benutzen muss. Wenn es einen Radweg gibt, musst du ihn benutzen. Auf der Fahrbahn darfst du nicht fahren. Ausnahmen gelten für Rennräder, mehrspurige Fahrräder und Fahrräder mit Anhänger.

Auf gemischten Geh- und Radwegen ist besondere Rücksicht gefragt.  Fußgängerinnen müssen ausreichend Platz haben und dürfen nicht gefährdet werden.






Eckige  Schilder


Eckige Schilder kennzeichnen Radwege ohne Benützungspflicht. Hier können Radfahrende selbst entscheiden, ob sie den Radweg oder die Fahrbahn benutzen.




Besondere Straßen


In Wohnstraßen haben Zu-Fuß-Gehende Vorrang. Mit dem Fahrrad darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Achte besonders auf Kinder und andere Fußgängerinnen!

In Begegnungszonen teilen sich alle den Straßenraum. Es gilt meist Tempo 20. Rücksicht und Aufmerksamkeit sind besonders wichtig.

Fahrradstraßen sind vor allem für Radfahrende da. Sie haben Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Autos dürfen die Fahrradstraße nur zum Zu- und Abfahren oder zum Queren nutzen. Es gilt Tempo 30.







Wichtige Schilder







Radfahren gegen die Einbahn


Einbahnen gelten auch für Radfahrende. Ist ein Zusatzschild „Ausgenommen Radfahrer“ angebracht, darf die Einbahn in beide Richtungen befahren werden.
Auch dann gilt: immer rechts fahren. 



Grünpfeil für Radfahrende


An manchen Ampeln dürfen Radfahrende trotz Rot rechts abbiegen oder geradeaus weiterfahren. Das ist durch einen Grünpfeil gekennzeichnet. Wichtig: Vorher anhalten und nur weiterfahren, wenn niemand gefährdet oder behindert wird.